Beginn einer neuen Ära

Der Umsturz vom 23. August 1944 in Rumänien

Am 23. August 1944 stürzte der rumänische König Mihai/Michael I.[1] die faschistische Militärdiktatur Ion Antonescus, Rumänien scherte aus der Allianz mit Hitlerdeutschland aus und schloss sich den Alliierten an. Der Frontwechsel hat den Fortgang des Zweiten Weltkriegs entscheidend beeinflusst und ihn um mindestens ein halbes Jahr verkürzt. Die Folgen für Rumänien waren einschneidend, die mutige Entscheidung des Königs hat aber das Land vor der totalen Katastrophe, die mit einer bedingungslosen Kapitulation einhergegangen wäre, bewahrt. Der historische Akt vom 23. August 1944 ließ zudem die rumänische Demokratie für kurze Zeit wieder aufleben. Und es begann der Aufstieg der kommunistischen Partei zur Macht, die sie bis Dezember 1989 als »führende politische Kraft der gesamten Gesellschaft« innehatte.[2]

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König Michael I. und »Staatsführer« Ion Antonescu

Bereits im April 1944 griff die Front auf rumänisches Territorium über und es zeichnete sich ab, dass die deutschen und rumänischen Kräfte den Vormarsch der Roten Armee nicht aufhalten werden können. Nach einer sowjetischen Großoffensive im August entschloss sich König Michael I. zum Handeln.[3]

Am 23. August 1944 setzte er den »Staatsführer« Ion Antonescu[4] ab, ließ ihn verhaften und ernannte eine neue Regierung unter Constantin Sănătescu[5]. Ab 21:30 Uhr kündigten die zentralen Radiostationen »ein für das Land wichtiges Kommuniqué« an. Um 22:12 Uhr wurde die kurz zuvor aufgezeichnete »Proklamation Seiner Majestät des Königs an das Land« gesendet:

»Rumänen! In der schwersten Schicksalsstunde unserer Geschichte habe ich, in vollständiger Einmütigkeit mit meinem Volk, entschieden, dass es nur einen Weg zur Rettung unseres Landes vor der totalen Katastrophe gibt: unser Austritt aus der Allianz mit den Achsenmächten und die sofortige Einstellung des Krieges gegen die Vereinten Nationen.

Eine neue Regierung der nationalen Einheit wurde beauftragt, den entschlossenen Willen unseres Landes zum Friedensschluss mit den Vereinten Nationen zu verwirklichen. Rumänien hat die Waffenstillstandsbedingungen der Sowjetunion, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika akzeptiert. Der Kampf und jegliche Feindseligkeiten gegen die sowjetischen Streitkräfte sowie der Kriegszustand mit Großbritannien und den Vereinigten Staaten werden unverzüglich beendet. Empfangt die Soldaten dieser Armeen vertrauensvoll. Die Vereinten Nationen garantieren die Unabhängigkeit unseres Landes und die Nichteinmischung in unsere internen Angelegenheiten. Sie haben die Unrechtmäßigkeit des Wiener Diktats, wodurch uns Siebenbürgen geraubt wurde, anerkannt.

Rumänen! Unser Volk ist Herr über sein eigenes Schicksal. Alle, die sich gegen unsere frei gefasste Entscheidung stellen, die niemandes Rechte tangiert, sind Feinde unserer Nation. Ich befehle der Armee und rufe das Volk auf, sie mit allen Mitteln und Opfern zu bekämpfen. Bürger, schart euch zur Rettung des Vaterlandes um den Thron und die Regierung. Wer den Anordnungen der Regierung nicht nachkommt, widersetzt sich dem Volkswillen und wird als Landesverräter betrachtet.

Rumänen! Die Diktatur ist beendet und mit ihr sämtliche Unterdrückung. Die neue Regierung bedeutet den Beginn einer neuen Ära, in der die Rechte und Freiheiten aller Bürger garantiert sind und respektiert werden. Seite an Seite mit den alliierten Streitkräften und mit ihrer Unterstützung, alle Kräfte der Nation mobilisierend, werden wir die durch das widerrechtliche Wiener Diktat aufgezwungene Grenze überschreiten, um Siebenbürgen von der fremden Besatzung zu befreien.

Rumänen! Von dem Mut, mit dem wir unsere Unabhängigkeit gegen jedes Attentat auf unser Recht, unser Schicksal selbst zu bestimmen, mit der Waffe in der Hand verteidigen werden, hängt die Zukunft unseres Landes ab.

Lasst uns, in vollstem Vertrauen in die Zukunft der rumänischen Nation, auf dem Weg der Errichtung des Rumäniens von morgen, eines freien, starken und glücklichen Rumäniens, entschlossen voranschreiten.

Michael I., König von Rumänien«[6]

Anschließend übermittelte der neue Generalstabschef General Gheorghe Mihail die Operative Direktive Nr. 1 an die Truppe:

»Ab heute unterstehen die rumänischen Land-, Luft- und Seestreitkräfte nicht mehr deutscher Autorität und befolgen ausschließlich die Befehle Seiner Majestät König Michael I., welche vom Generalstabschef übermittelt werden.[7] […] Die rumänische Armee beendet den Kampf an der Seite der deutschen Truppen mit dem Ziel des Friedensschlusses mit den Vereinten Nationen und um den Kampf zur Befreiung Nordsiebenbürgens an der Seite ihrer Streitkräfte wieder aufzunehmen.«[8]

Im Radio wurde auch eine erste Regierungserklärung verlesen, in der es hieß:

»Die Regierung, die sich dem Land heute vorstellt, bestehend aus vier politischen Parteien, der Nationalliberalen, der Nationalen Bauern-, der Kommunistischen und der Sozialdemokratischen Partei, vereint im Nationaldemokratischen Block, wurde unter den schwierigsten und für das Schicksal des rumänischen Volkes entscheidenden Gegebenheiten von Seiner Majestät König Michael I. beauftragt, die Führung des Landes zu übernehmen. […] Heute wurde die Diktatur beseitigt. Das Volk wird in seine Rechte wiedereingesetzt. Das politische Regime, dass wir errichten wollen, wird ein demokratisches sein, in dem die Freiheit und die Bürgerrechte garantiert und geachtet werden.«[9]

Gegen Mitternacht befahl Hitler, »den Putsch niederzuschlagen und den König und seine Palastkamarilla festzunehmen und für den Fall, dass Marschall Antonescu nicht mehr verfügbar sein sollte, eine andere deutschfreundliche Regierung einzusetzen«.[10] Am 24. August bombardierten deutsche Sturzkampfbomber den Königspalast und einige Regierungsgebäude. Daraufhin erklärte Rumänien Deutschland den Krieg und schon vier Tage später mussten sich die letzten deutschen Einheiten aus Bukarest zurückziehen. Am 31. August marschierte die Rote Armee in der Hauptstadt ein.

Das Waffenstillstandsabkommen zwischen der rumänischen Regierung einerseits und den Regierungen der Sowjetunion, des Vereinigten Königreichs und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits wurde am 12. September 1944 in Moskau unterzeichnet.[11] Rumänien musste darin seine Niederlage im Krieg gegen die Alliierten anerkennen und als Bedingungen u. a. akzeptieren:

  • den Einsatz von mindestens 12 Infanteriedivisionen der rumänischen Armee im Krieg an der Seite der Alliierten gegen Deutschland und Ungarn
  • völlige Bewegungsfreiheit der sowjetischen und der anderen alliierten Truppen auf dem Gebiet Rumäniens (Art. 3)
  • die Wiederherstellung der Staatsgrenze zwischen der UdSSR und Rumänien, wie sie am 28. Juni 1940 festgelegt wurde (Art. 4) – d. h. Verzicht auf Bessarabien und die nördliche Bukowina
  • Reparationsleistungen für die von rumänischer Seite verursachten Kriegsschäden in der Sowjetunion, die, da Rumänien inzwischen gegen Deutschland und Ungarn Krieg führte, auf 300 Millionen US-Dollar, zahlbar innerhalb von sechs Jahren in Form von Warenlieferungen, erlassen werden (Art. 11)
  • die sofortige Auflösung aller politischen, militärischen oder paramilitärischen faschistischen Organisationen (Art. 15) – darunter die Organisation der »Deutschen Volksgruppe in Rumänien«, die durch das königliche Dekret-Gesetz Nr. 485 vom 8. Oktober 1944 für aufgelöst erklärt wurde
  • »Die alliierten Regierungen betrachten den Wiener Schiedsspruch in Bezug auf Siebenbürgen für null und nichtig und sind damit einverstanden, dass Rumänien Siebenbürgen (oder ein Großteil davon) – unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch einen Friedensvertrag – zurückerhält. Die sowjetische Regierung stimmt zu, dass die sowjetischen [Streit]kräfte zu diesem Zweck an mit Rumänien abgestimmten Militäroperationen gegen Deutschland und Ungarn teilnehmen.« (Art. 19).[12]

Bereits am 25. Oktober 1944 befand sich das gesamte 1940 von Ungarn annektierte siebenbürgische Territorium unter Kontrolle der rumänischen Armee. Der in Paris geschlossene »Friedensvertrag zwischen den Alliierten und Assoziierten Mächten und Rumänien vom 10. Februar 1947« legte die Grenzen Rumäniens wie folgt fest:

  • »Artikel 1: Die Grenzen Rumäniens … bleiben dieselben, wie sie am 1. Januar 1941 bestanden. Ausgenommen hiervon ist die rumänisch-ungarische Grenze, die in Artikel 2 des vorliegenden Vertrags bestimmt wird. Die sowjetisch-rumänische Grenze wird somit in Übereinstimmung mit dem sowjetisch-rumänischen Abkommen vom 28. Juni 1940 und dem sowjetisch-tschechoslowakischen Abkommen vom 29. Juni 1945 festgelegt.
  • Artikel 2: Die Entscheidungen des Wiener Schiedsspruchs vom 30. August 1940 werden als null und nichtig erklärt. Die Grenze zwischen Rumänien und Ungarn wird hierdurch so wiederhergestellt, wie sie am 1. Januar 1938 bestand.«[13]

Damit kam Nordsiebenbürgen wieder zu Rumänien, Bessarabien und die Nordbukowina wurden der Sowjetunion zugesprochen, die südliche Dobrudscha Bulgarien.

Im Jahr 2004, bei einem Empfang in Bukarest anlässlich des 60. Jahrestages des Aktes vom 23. August 1944 reflektierte der ehemalige König über seine Beweggründe:

»Es wird behauptet …, dass meine Entscheidung vom 23. August nicht nötig gewesen wäre. Es heißt, dass Marschall Antonescu im Begriff gewesen sei, die moldauische Front zu stabilisieren und dass er bereits mit der Sowjetunion über den Kriegsaustritt Rumäniens verhandelte. Völlig falsch! Ich habe mich erst dann zum Handeln entschlossen, als klar war, dass die Verhandlungsbemühungen mit den Alliierten zu keinem Ergebnis führen würden. Die Vorstellung, dass die Alliierten im Sommer 1944 bereit gewesen wären einen Verhandlungsfrieden mit Antonescu in Betracht zu ziehen oder dass Antonescu fähig gewesen wäre die Rote Armee für immer an unseren Grenzen zu stoppen, sind Fehldeutungen, die nur jene vertreten können, die die Realität jener Zeit bewusst ignorieren. […]

Ich hatte nicht die Wahl zwischen sowjetischer Okkupation oder [unserer] kompletten Unabhängigkeit. Ich wusste, dass eine temporäre sowjetische Besetzung unausweichlich war. Meine Überlegung war, dass eine vorübergehende Akzeptanz der Roten Armee auf rumänischem Boden uns zumindest hoffen ließ, dass die Besetzung, basierend auf einer Übereinkunft mit unserer Regierung, lediglich bis zum Kriegsende andauern würde. War das naiv? Aus heutiger Sicht vielleicht ja. Aber es war seinerzeit der einzige Hoffnungsschimmer, um unsere Unabhängigkeit wenigstens teilweise zu erhalten. Es wäre ein Verbrechen gewesen, es nicht zu versuchen. […]

Mehr noch, es war ein Versuch, die Demokratie in dieser Ecke Europas wiederherzustellen. Ich hätte mich auf einen Regierungswechsel beschränken können. Meine ersten Aktionen jedoch waren die Annullierung der rassistischen Gesetzgebung, die während des Krieges in Kraft gesetzt wurde, die Wiedereinsetzung der demokratischen Verfassung von 1923 sowie die Gleichberechtigung aller unserer Bürger, die Meinungsfreiheit und freie Wahlen zu garantieren. In diesem Sinne war es ein Akt der Befreiung für das ganze Volk. […]

Erinnern wir uns an die Soldaten, die die größten Opfer erbracht haben, […], an die Zivilisten, die bei Bombenangriffen umgekommen sind, an die Hungersnöte und Kriegsverwüstungen. Und wir sollten uns im Gedenken an die ermordeten Juden und anderen ethnischen Minderheiten, die im Krieg zu leiden hatten, verneigen. … Ich möchte alle Rumänen ermutigen, den Akt des 23. August 1944 zu betrachten … als ein grundlegendes Ereignis unserer nationalen Wiedergeburt, als den Anfang eines langen Wegs zu Selbstachtung und Demokratie, als den Augenblick, in dem Rumänien sich als Teil des wahrhaftigen Europa erwiesen hat. Die Ideale, an die ich damals geglaubt habe, die Prinzipien, die mich mein ganzes Leben lang begleitet haben, werden heute verwirklicht.«[14]

Von 1948 bis 1989 war der 23. August Rumäniens Nationalfeiertag, der als Jahrestag der »Befreiung vom faschistischen Joch« begangen wurde.

Anmerkungen:
[1] Mihai I. al României, dt. Michael I. von Rumänien, 25.10.1921 Sinaia (Kreis Prahova) – 5.12.2017 Aubonne (Schweiz), aus dem Hause Hohenzollern-Sigmaringen, König von Rumänien 20.7.1927-8.6.1930 und 6.9.1940-30.12.1947
[2] Marea Adunare Națională 1965: Constituția Republicii Socialiste România, Art. 3
Allerdings stattete die Verfassungsänderung von 1974 den Staatschef mit diktatorischen Vollmachten aus. In der Folge verkam die Partei zur bloßen organisatorischen Hülse der Familiendiktatur Nicolae Ceaușescus.
[3] Zu den Hintergründen und Folgen siehe Wolf 2018: Der 23. August 1944, S. 82-95
[4] Ion Antonescu, 14.6.1882 Pitești (Kreis Argeș) – 1.6.1946 Jilava (Kreis Ilfov), General, Marschall, Ministerpräsident Rumäniens mit der Bezeichnung »Staatsführer« 4.9.1940-23.8.1944. Wurde vom Bukarester Volksgerichtshof wegen Verrats der nationalen Interessen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt und am 17. Mai 1946 zum Tode durch Erschießen verurteilt. Das Urteil wurde am 1. Juni 1946 im Gefängnis Jilava vollstreckt.
[5] Constantin Sănătescu, 14.1.1885 Craiova (Kreis Dolj) – 8.11.1947 Bukarest, General, Ministerpräsident Rumäniens 23.8.-2.12.1944. Kam als Vertrauter des Königs eine tragende Rolle beim Umsturz vom 23. August zu.
[6] Zit. n. Bichir 2019: 23 august 1944. Adevărul despre proclamația regelui, S. 89-90
[7] Statul Major al Apărării 2018: Evoluţia Statului Major al Apărării
[8] Scurtu 2004: Istoria românilor în timpul celor patru regi, S. 90
[9] Ebd., S. 89
[10] Ciucă 1995: Procesul mareșalului Antonescu, S. 44
[11] Vgl. Scurtu 2011: Statutul international al României…, S. 188-197
[12] Guvernul României 2018: Convenție de armistițiu din 12 septembrie 1944
[13] Ungarisches Institut 2005: Friedensvertrag vom 10. Februar 1947
[14] Regele Mihai 2004: Despre 23 august 1944, in: historia.ro

Literatur:

BICHIR, Florian: 23 august 1944. Adevărul despre proclamația regelui [Der 23. August 1944. Die Wahrheit über die Proklamation des Königs], in: Ders.: România înainte și după mareșalul Antonescu. Sudii istorice, geopolitice și relații internaționale [Rumänien vor und nach Marschall Antonescu. Historische und geopolitische Studien und internationale Beziehungen], București 2019, S. 87-105.

CIUCĂ, Marcel-Dumitru (Hg.): Procesul mareșalului Antonescu [Der Prozess des Marschalls Antonescu], București 1995.

GUVERNUL ROMÂNIEI [Regierung Rumäniens]: Convenție de armistițiu din 12 septembrie 1944 [Waffenstillstandsabkommen vom 12. September 1944], in: Arhivele diplomatice românești, http://legislatie.just.ro/Public/DetaliiDocument/31, 19.11.2018.

MAREA ADUNARE NAȚIONALĂ [Große Nationalversammung]: Constituția Republicii Socialiste România [Verfassung der Sozialistischen Republik Rumänien], 1965, in: Buletinul Oficial Nr. 65, 29.10.1986, http://legislatie.just.ro/Public/DetaliiDocument/14938.

REGELE MIHAI despre 23 august 1944 [König Michael über den 23. August 1944], 23.8.2004, in: historia.ro, https://bit.ly/2Zu4FwK.

SCURTU, Ioan: Istoria românilor în timpul celor patru regi (1866-1947), vol. IV, Mihai I. [Geschichte Rumäniens unter den vier Königen (1866-1947), Bd. IV, Michael I.], Bukarest 22004.

SCURTU, Ioan: Statutul international al României în perioada 23 august 1944 – februarie 1946 [Der internationale Status Rumäniens im Zeitraum 23. August 1944 – Februar 1946], in: Ders.: Istoria românilor de la Carol I la Nicolae Ceaușescu [Geschichte Rumäniens von Karl I. bis Nicolae Ceaușescu], București 2011.

STATUL MAJOR AL APĂRĂRII [Der Generalstab der Verteidigung]: Evoluţia Statului Major al Apărării [Der Entwicklungsverlauf des Generalstabs der Verteidigung], http://www.defense.ro/evolutie-smap, 7.12.2018.

UNGARISCHES INSTITUT München/Müncheni Magyar Intézet Egyesület: Friedensvertrag zwischen den Alliierten und Assoziierten Mächten und Rumänien vom 10. Februar 1947, http://ungarisches-institut.de/dokumente/pdf/19470210-2, 25.11.2005.

WOLF, Josef: Der 23. August 1944. Schicksalswende und Epochengrenze der rumänien- und banatdeutschen Geschichte, in: Banater Kalender 2019, Erding 2018, S. 82-95.

Internet-Ressourcen aufgerufen am 6.8.2019; Übersetzung der rumänischsprachigen Texte: Autor

Abbildungsnachweis:
König Michael I. und »Staatsführer« Ion Antonescu: historia.ro, 6.8.2019.

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