Das reformierte Namensrecht und seine Bedeutung für die genealogische Forschung

Das zum 1. Mai 2025 in Kraft getretene neue deutsche Namensrecht erweitert die Möglichkeiten der Namensführung für Ehepaare, Kinder und Einzelpersonen erheblich. Der Beitrag skizziert die wichtigsten Neuerungen und untersucht ihre Bedeutung für die genealogische Forschung. Anhand eines Praxisbeispiels wird gezeigt, wie Namensänderungen künftig als zeitgebundene rechtliche Entscheidungen in genealogischen Quellen zu interpretieren sind.

Der 1. Mai 2025 markiert eine Zäsur für die Familiengeschichtsforschung in Deutschland. An diesem Tag ist eine umfassende Reform in Kraft getreten, die das Ehe-, Geburts- und internationale Namensrecht umfassend neu ordnet.1 Sie verfolgt das Ziel, die Regelungen stärker an heutige Familienformen, biografische Brüche und internationale Lebensrealitäten anzupassen – mit spürbaren Folgen auch für die genealogische Forschung.

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Verbannt in die Steppe

Wie 1951 in Rumänien Zehntausende Menschen deportiert wurden

Deportationsorte im Bărăgan und ethnische Zusammensetzung der Deportierten

Der Beitrag untersucht die Deportation von 1951, bei der mehr als 40.000 Menschen aus dem westlichen Grenzgebiet Rumäniens zwangsweise in die Bărăgan-Ebene im Südosten des Landes umgesiedelt wurden, und ordnet sie in den Kontext der stalinistischen Transformationspolitik sowie der Grenzsicherungsmaßnahmen des Regimes vor dem Hintergrund des Stalin-Tito-Konflikts ein. Er argumentiert, dass sie ein Instrument staatlicher Bevölkerungspolitik darstellte, in dem sich geopolitische Spannungen, innenpolitische Klassenpolitik, soziale Disziplinierung und wirtschaftliche Interessen miteinander verbanden.

Abbildung: Crețan, Remus et al.: »Wounded Place‐Based Memories in Romania: Towards Social Justice for the Deportees in the Bărăgan Area«, in: Population, Space and Place, vol. 32, Nr. 1, Januar 2026, S. 1–14, hier S. 8, online unter: Wiley Online Library, https://doi.org/10.1002/psp.70168, 1.12.2025.

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