Das zum 1. Mai 2025 in Kraft getretene neue deutsche Namensrecht erweitert die Möglichkeiten der Namensführung für Ehepaare, Kinder und Einzelpersonen erheblich. Der Beitrag skizziert die wichtigsten Neuerungen und untersucht ihre Bedeutung für die genealogische Forschung. Anhand eines Praxisbeispiels wird gezeigt, wie Namensänderungen künftig als zeitgebundene rechtliche Entscheidungen in genealogischen Quellen zu interpretieren sind.
Der 1. Mai 2025 markiert eine Zäsur für die Familiengeschichtsforschung in Deutschland. An diesem Tag ist eine umfassende Reform in Kraft getreten, die das Ehe-, Geburts- und internationale Namensrecht umfassend neu ordnet.1 Sie verfolgt das Ziel, die Regelungen stärker an heutige Familienformen, biografische Brüche und internationale Lebensrealitäten anzupassen – mit spürbaren Folgen auch für die genealogische Forschung.
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